



Böker Cottage-Craft Chefmesser Groß / 130495
Böker Cottage-Craft Chefmesser Groß / 130495
Seit dem 14. Jahrhundert prägten die sogenannten Kotten die Geschichte der Klingenstadt Solingen. Mit purer Wasserkraft wurden die massiven Schleifsteine angetrieben und die weltberühmten Klingen von Hand geschliffen. Die Kochmesserserie Böker Cottage-Craft führt das Erbe dieser traditionellen Handwerkskunst eindrucksvoll fort und überzeugt mit einer sorgsam getroffenen Auswahl klassischer Materialien. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Verwendung des nicht rostfreien Kohlenstoffstahls C75, der schon nach kurzem Gebrauch die typische blaugraue Patina bildet. Das für die Griffschalen verwendete heimische Pflaumenholz ist hart, dicht und feinporig, zeigt eine gleichmäßige Struktur und ein auffälliges Farbspektrum. Der Jahrhunderte alten Tradition der Solinger Messerfertigung folgend, werden die Griffschalen mit massiven Messingnieten auf den durchgehenden Erl der Klinge montiert.Das Chefmesser, oder auch Kochmesser, zählt zu den wichtigsten Messern in der Küche und gehört zur Grundausstattung. Es hat eine etwas breitere und längere Klinge als das Allzweckmesser. Die schlanke Spitze eignet sich ausgezeichnet dazu Zwiebeln oder kleines Gemüse zu schneiden. Dank seine Länge, kann man es aber auch hervorragend als Fleischmesser benutzen. Auch große Gemüsesorten lassen sich problemlos damit verarbeiten.
Eigenschaften:
- Gesamtlänge: 35,2 cm
- Klingenlänge: 22,0 cm
- Gewicht: 196 g
- Klingenstärke: 3,0 mm
- Klingenmaterial: C75
- Griffmaterial: Pflaumenholz
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da solche Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie auch: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG