



Böker Forge Wood Brotmesser / 03BO513
Böker Forge Wood Brotmesser
Die Kochmesser-Serie Böker Forge Wood verbindet innovative und dynamische Formgebung mit klassischer Materialauswahl in Premiumqualität. Auffallend ist die attraktive Linienführung, die die Messer deutlich von der Masse der herkömmlichen Küchenmesser abhebt, ohne zu exzentrisch zu wirken. Darüber hinaus überzeugt die Serie Böker Forge mit einem ausgesprochen attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Die aus dem Chrom-Molybdän-Vanadium Edelstahl X50CrMoV15 gefertigten Messer sind optimal ausbalanciert und liegen durch die ergonomische Griffgestaltung perfekt in der Hand. Die Griffschalen aus hochwertigem Ahornholz werden klassisch mit drei Edelstahlnieten dauerhaft und ohne Fugen mit dem vollständig durchgehendem Messererl verbunden. Die Gestaltung der Klingen samt Übergang zum Kropf erlaubt ein problemloses Nachschärfen und gewährleistet in Kombination mit der richtigen Pflege eine langfristig perfekte Funktion der Messer. Bitte reinigen Sie die Messer nur per Handwäsche und nicht in der Spülmaschine. Darüber hinaus überzeugt die Serie Böker Forge mit einem ausgesprochen attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Auslieferung der Messer erfolgt in einer hochwertigen Geschenkverpackung.Das Brotmesser zeichnet sich durch den speziellen Wellenschliff aus, sowie durch die sehr lange Klinge. Neben Brot lassen sich damit natürlich auch andere harte Lebensmittel besonders gut schneiden. Im Gegensatz zum klassischen Küchenmesser werden diese beim Schneiden mit dem Brotmesser nicht zerdrückt.
Eigenschaften:
- Gesamtlänge: 36,0 cm
- Klingenlänge: 22,0 cm
- Gewicht: 274 g
- Klingenstärke: 2,7 mm
- Klingenmaterial: X50CrMoV15
- Griffmaterial: Ahornholz
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da solche Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie auch: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG