





Böker Plus Appalachian Axe Small
Die Böker Plus Appalachian Axes verfügen über einen Axtkopf in Rheinischer Form aus Kohlenstoffstahl 1055. Die universell ausgelegte Blattstärke ist gleichermaßen zum Fällen und Spalten geeignet. Die untere Spitze (Ferse) der 10,7cm langen Schneide kann als Wendenase für Holzstücke genutzt werden. Das Material ist durch einen Schutzlack vor Rost geschützt. Für die Köpfe beider Äxte wurde das vielseitige Gewicht von 600g gewählt. Für die Stiele wird bestes langfaserig brechendes amerikanisches Hickory verwendet, das der europäischen Esche an Bruchelastizität und Schocklastverträglichkeit weit überlegen ist. Die Stiele sind doppelt mit Holzkeil und Stahlhülse verkeilt. Die beiden Modelle Appalachian Big und Appalchian Small unterscheiden sich durch die Länge der Axtstiele.
Mit einem 36cm langem Stiel aus bestem amerikanischen Hickory-Holz ist dies die kürzere der beiden Äxte. Diese Axt eignet sich durch die führige Größe besser zum Transport im oder zur Befestigung am Rucksack. Der kürzere Stiel ist vor Allem für längeres ermüdungsfreies Arbeiten mit einer Hand geeignet, wie es beim Zuschlagen von (Anmach-)Holz für Kochfeuer der Fall ist. Aus der Zeit als Herde im Haus noch mit Holz befeuert wurden, stammt daher die ältere Bezeichnung Küchenbeil für Äxte dieser Klasse. Lieferung ohne Lederscheide.
Eigenschaften:
- Gesamtlänge: 35,5 cm
- Klingenlänge: 10,5 cm
- Gewicht: 800 g
- Klingenstärke: 20,0 mm
- Klingenmaterial: 1055
- Griffmaterial: Hickoryholz
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG