









Böker Plus Feststehendes Hermod 2.0
Es waren neun lange Tage, in denen der nordische Gott Hermod in der Unterwelt durch tiefe und dunkle Täler ritt, um seinen Bruder Balder aus dem Reich der Toten zu befreien. Doch dieser Wunsch wurde ihm verwehrt und alles was blieb war die Erinnerung und ein Zauberring, den Göttervater Odin einst auf das Grab seines verstorbenen Sohnes gelegt hatte. Wäre Dirk Hofmeister von Midgards Messer seinerzeit nordischer Schmied gewesen, wäre die Sage vielleicht ganz anders ausgegangen.
Mit dem Böker Plus Hermod 2.0 legt er ein weiteres praxistaugliches Outdoormesser vor, für das sich alternative Griffschalen in den verschiedensten Formen, Farben und Materialien einfach selbst ausdrucken lassen. Das auch als Rettungs- und Überlebensmesser konzipierte Hermod 2.0 ist mit einer Stonewash-Klinge aus D2 ausgestattet und als Vollerl-Konstruktion ausgeführt. Der hohe Anschliff sorgt trotz der massiven Klinge für gute Schneideigenschaften. Die konturierten Griffschalen aus schwarzem G10 sind ergonomisch geformt und geben der Hand einen ausgezeichneten Halt, auch bei Kälte oder im Einsatz mit Handschuhen. Ausgeprägte Riffelungen im Bereich der Daumenauflage und am Griffende erhöhen die Arbeitssicherheit zusätzlich. Mit Glasbrecher, Fangriemenöse, passgenauer Kydexscheide und praktischem Gürteladapter.
Eigenschaften:
Gesamtlänge: 21,5 cmKlingenlänge: 10,6 cm
Gewicht: 181 g
Klingenstärke: 4,7 mm
Klingenmaterial: D2
Griffmaterial: G10
Designer: Midgards Messer
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG