





Böker Plus Kwaiken Push Button Flipper
Der Böker Plus Kwaiken Flipper von Lucas Burnley ist wahrscheinlich einer der einflussreichsten Entwürfe des 21. Jahrhunderts. Mit seiner klaren und praktischen Form ist das moderne Taschenmesser mittlerweile zu einer wahren Ikone geworden. Die sauberen Linien und das schlanke Design, das in geschlossenem Zustand dennoch die komplette Klinge aufnimmt, sind absolut einzigartig. Es ist die Weiterentwicklung des bekannten Burnley Kwaiken Classic, einem ebenfalls im neo-japanischem Stil gehaltenem Fahrtenmesser. Die intuitive Bedienung rückt bei dieser Push Button Variante ganz besonders in den Fokus, denn die kugelgelagerte Klinge aus pulvermetallurgischem CPM-S-35VN öffnet reaktionsfreudig per Flipper und entriegelt mit nur einem Druck auf den Knopf an der vorderen Griffschale. Spieltrieb abstellen? Ausgeschlossen! Unterstrichen wird der edle Anspruch durch die Beschalung aus diagonal texturiertem Titan, die dem Messer eine ganz besondere Anmutung verleiht. Die schlanke Bauart und das exklusive Material machen das Kwaiken zu einem edlen Crossover zwischen Gentleman-Folder und taktischem Einsatzmesser. Mit Clip (Tip-up/r), Fangriemenöse und hochwertigem Etui zur Aufbewahrung.
Eigenschaften:
- Gesamtlänge: 18,5 cm
- Klingenlänge: 7,7 cm
- Gewicht: 116 g
- Klingenstärke: 3,5 mm
- Klingenmaterial: CPM S 35VN
- Griffmaterial: Titan
- Designer: Lucas Burnley
- Verschluss: Button Lock
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG