













Böker Plus Urban Trapper Flipjoint
Das überaus schlanke Böker Plus Urban Trapper von Brad Zinker hat sich schnell zu einem der beliebtesten Gentlemanmesser aus unserem Sortiment entwickelt und kombiniert in dieser innovativen Flipjoint-Version die beliebte Flipper-Öffnung mit einem durchdachten Slipjoint-Mechanimus. Die flachgeschliffene Klinge aus VG-10 ist mit einem feinen Hairline-Finish versehen und wird nach dem Öffnen von einem Detent-Ball dezent in Position gehalten. Obwohl die kleine Kugel das unbeabsichtigte Zurückfedern der kugelgelagerten Klinge effektiv verhindert, kann der Widerstand beim händischen Schließen des Messers mühelos überwunden werden. So kann das Messer problemlos in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Die extrem flache und sehr schlanke Bauweise machen das Urban Trapper zu einem unvergleichlichen Taschenmesser für den gehobenen Anspruch. Der leichtgewichtige Griff aus Titan ist mit Schalen aus edlem Cocobolo-Holz versehen, die einerseits für ein etwas volleres Griffgefühl sorgen und andererseits einen besonderen optischen Reiz bieten. Das dekorative Edelholz ist hart und schwer und lässt sich im getrockneten Zustand gut verarbeiten. Mit demontierbarem Deep-Carry-Clip (Tip-up/r) aus Titan und hochwertigem Nylon-Etui zur Aufbewahrung.
Eigenschaften:
- Gesamtlänge: 19,6 cm
Klingenlänge: 8,9 cm
Gewicht: 52 g
Klingenstärke: 2,5 mm
Klingenmaterial: VG-10
Griffmaterial: Cocoboloholz
Designer: Brad Zinker
Verschluss: Slipjoint
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG