







Böker Taschenmesser TRPPR
Diskret im Namen souverän im Auftritt. Das Böker TRPPR (gesprochen: Trapper) ist ein außergewöhnliches Gentleman Messer, das den Geist des erfolgreichen Böker Trapper in eine neue Zeit überträgt. Wenngleich auf das Wesentliche reduziert, lässt das Taschenmesser an nichts vermissen. Die kugelgelagerte Klinge aus pulvermetallurgischem MagnaCut öffnet seidenweich per Flipper, während der elegante Integral-Framelock mit Edelstahl-Inlay und Overtravel-Stop das Messer zuverlässig sichert. Der verwendete Klingenstahl zeichnet sich vor allem durch eine hohe Verschleißfestigkeit, einer hohen Zähigkeit sowie einer hohen Korrosionsbeständigkeit aus und wird durch ein attraktives Two Tone Finish abgerundet.
Die lange Backe des Titangriffkörpers interpretiert den nostalgischen Zeitgeist neu und formt das TRPPR mit seinen Griffschalen aus stabilisiertem Black Amboina Holz und dessen einzigartiger Maserung zu einem neuen Leitbild zeitgenössischer Messerkultur. Dekorative Akzente setzen die vordere Klingenachsschraube, bei der das berühmte Böker Baumzeichen verwendet wird, und der aus dem Vollen gefräste Titanclip (Tip-Up/r) mit Kugel. Zum Schutz vor Schmutz und Kratzern wird das Böker TRPPR in einem hochwertigem Filzetui ausgeliefert. Handgefertigt in der Böker Manufaktur Solingen.
Eigenschaften:
- Gesamtlänge: 18,9 cm
- Klingenlänge: 8,1 cm
- Gewicht: 70 g
- Klingenstärke: 2,4 mm
- Klingenmaterial: MagnaCut
- Griffmaterial: Titan
- Verschluss: Framelock
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen. da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Bitte beachten Sie: In Deutschland unterliegt das Tragen und Führen von Messern speziellen gesetzlichen Bestimmungen und zugleich auch Beschränkungen. Dies gilt insbesondere für das Tragen und Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Waffengesetz § 42a WaffG