Multifunktionales Tool mit brüniertem Stahl-Finish
Mit unserem ultimativen, kompakten multifunktionalen Tool gelingen alle Heimwerkerprojekte mit links. Das Swiss Tool MXBS bringt seine beeindruckenden 26 Funktionen auf Handflächengrösse unter. Wie ein Profi meistert es mühelos, praktisch und souverän verschiedenste Indoor- und Outdoor-Aufgaben. Die von aussen zugänglichen, feststellbaren Funktionen werden durch einen einhändigen Öffnungsmechanismus an Klinge und Gurtenschneider ergänzt. So geschickt kann Multitasking sein.
Hinweis: Kann bei Erstgebrauch Verfärbungen auf der Handoberfläche verursachen.
Hauptmerkmale
- Hier verschmelzen praktische Funktionalität, Qualität und Eleganz zum ultimativen Werkzeug
- Multifunktionales Tool mit 26 feststellbaren Funktionen, hergestellt in der Schweiz
- Mit einhändigem Öffnungsmechanismus für schnellen, einfachen Zugriff auf die grosse Klinge und den Gurtenschneider
Werkzeuge:
- Holzmeissel 7 mm und -schaber
- Drahtabisolierer
- Drahtschaber
- Schraubendreher 7.5 mm
- Kistenöffner, robust
- Massstab (cm)
- Metallsäge
- Metallfeile
- Schraubendreher 2 mm
- Phillips-Schraubendreher 1/2
- Schere
- Kapselheber
- Schraubendreher 5 mm
- Drahtbieger
- Klinge, gross
- Dosenöffner
- Schraubendreher 3 mm
- Kombi-Spitzzange
- Drahtschneider für dünne und weiche Drähte bis 40 HRC
- Hartdraht-Schneider
- Hülsenpresser
- Stech-Reib-Ahle
Dimensionen
- Höhe: 19 mm
- Länge: 115 mm
- Breite: 45 mm
- Nettogewicht: 295 g
Details:
- Schalenmaterial: ABS/Cellidor
- Feststellklinge: Ja
- Einhandklinge: Nein
- Anzahl der Funktionen: 26
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie uns und der Zusteller bei einer Bestellung von Messern, die unter das Waffengesetz fallen, einen Altersnachweis, z.B. Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder anderes amtliches Dokument vorlegen müssen, da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen und eine "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" erlaubt ist.
Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen!
§ 42a Abs. 2 Nr. 3 WaffG